• Begutachtung von Bauschäden an Bestandsobjekten zur Ermittlung der Schadensursache und Erarbeitung einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung zur Schadensbeseitigung
  • Begutachtung und Prüfung von Ausführungsdetails während der Bauabwicklung zur Vorbeugung späterer Bauschäden
  • Durchführung von Beweissicherungen durch Aufnahme von Bauteilen oder bereits vorhandener Bauschäden
  • Durchführung von Materialprüfungen mit anschließender Handlungsempfehlung für den Bauherrn
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